Alle Urteile sind im Strafregister der Schweiz festgehalten, welche von der Justiz aufgrund von Vergehen gefällt wurden. Allerdings werden Urteile wegen Übertretungen lediglich dann vermerkt, wenn diese zu einem Berufsverbot geführt haben. Sind bestimmte Fristen abgelaufen, kommt es teilweise zur Löschung der Informationen über Urteile. Wie lange solche Fristen sind, richtet sich nach der ausgesprochenen Strafe. Zehn bis 15 Jahre sind üblich, zum Teil auch länger.
Für was man als Privatperson einen Strafregisterauszug braucht
Man kann für ganz verschiedene Zwecke einen Privatauszug online beantragen, wenn es beispielsweise bei der Jobsuche um bestimmte Tätigkeiten oder Berufe geht. Er wird oft ebenso in gewissen Aufgabengebieten, wie etwa in der Justiz, in der Bank oder am Flughafen als regelmäßiger Nachweis benötigt. Außerdem ist es möglich, dass eine Strafregisterbescheinigung für die Waffenbewilligung, die Miete einer Wohnung, in einem Visumprozess oder für den Erwerb eines Patents gebraucht wird.
Wer die Möglichkeit hat, einen Strafregisterauszug anzufordern
Es ist ganz egal, um was für eine Arbeit oder Tätigkeit es geht, jede Privatperson kann lediglich über sich selbst einen Privatauszug online beantragen, niemals durch andere Personen. Damit das bestätigt wird, ist eine Unterschrift und Ausweiskopie des Antragsstellers erforderlich. Selbst der Arbeitgeber des Betroffenen kann die Informationen keineswegs einfach einholen, sondern benötigt stets die aktuelle Genehmigung des Bewerbers dafür. Jedoch ist es möglich, einen Stellvertreter zu benennen, welcher für einen den Privatauszug online beantragen darf. Oder man lässt das Dokument unmittelbar an eine dritte Person schicken, wie beispielsweise den Vermieter oder Arbeitgeber. Des Weiteren können bei Bedarf bestimmte Behörden in die Daten Einsicht nehmen.